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V2985-20 ·5. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerpflicht in Spanien: Ansässigkeit bestimmt Welteinkommensprinzip und Vermeidung der Doppelbesteuerung

Eine in Spanien ansässige Person, die für ein Schweizer Unternehmen tätig ist und monatliche Dienstreisen unternimmt, erkundigt sich nach ihrer Steuerpflicht. Die DGT stellt klar, dass bei steuerlichem Wohnsitz in Spanien das Welteinkommensprinzip gilt und die Anrechnung zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung beantragt werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die weitreichenden steuerlichen Folgen des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien, insbesondere hinsichtlich der Besteuerung ausländischer Einkünfte und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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