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V2981-20 ·5. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeit möglich, sofern Voraussetzungen erfüllt sind

Eine in Spanien ansässige Arbeitnehmerin, die für ein Unternehmen in Luxemburg tätig ist, erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, insbesondere dass die Arbeit für eine nicht ansässige Einheit erfolgt und das Tätigkeitsland über ein Informationsaustauschabkommen verfügt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten unter Einhaltung der spezifischen gesetzlichen Kriterien.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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