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V2918-17 ·14. November 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Status als entsandter Arbeitnehmer verhindert Ansässigkeit nach Doppelbesteuerungsabkommen

Ein entsandter Arbeitnehmer, der das Sonderregime des LIRPF nutzt, fragt, ob er die Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass er aufgrund der Besteuerung seiner in Spanien erzielten Einkünfte unter diesem Regime nicht als Ansässiger im Sinne des Abkommens gilt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Anwendung des Sonderregimes für entsandte Arbeitnehmer den Status der steuerlichen Ansässigkeit ausschließt, der für die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen erforderlich ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-11-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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