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V2710-14 ·9. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei Auslandsarbeit setzt Erbringung der Leistung für eine gebietsfremde Einheit oder Betriebsstätte voraus

Ein nach Emiratische Arabische Emirate entsandter Arbeitnehmer erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz und der Anwendung von Befreiungen für Auslandsarbeit. Die DGT prüft, ob er trotz Wohnsitz in Spanien die Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF in Anspruch nehmen kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Auslandsarbeit und betont die Notwendigkeit einer Tätigkeit für eine nicht in Spanien ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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