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V2708-14 ·9. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Fusionen erfordert wirtschaftliche Gründe statt rein steuerlicher oder liquidatorischer Ziele

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob eine Verschmelzung durch Übernahme einer Tochtergesellschaft unter das steuerliche Sonderregime für Umstrukturierungen fallen kann. Die DGT stellt klar, dass das Regime trotz Erfüllung handels- und gesellschaftsrechtlicher Voraussetzungen nicht angewendet wird, wenn die Transaktion keine gültigen wirtschaftlichen Gründe verfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen sicherstellen, dass Umstrukturierungen eine echte wirtschaftliche Substanz aufweisen, um die steuerliche Neutralität in Anspruch nehmen zu können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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