Zum Inhalt springen
V2618-14 ·6. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Rückerstattung der Steuerabzüge auf Stipendien bei Nichterfüllung der Befreiungsvoraussetzungen

Eine in Bolivien ansässige Ärztin erkundigte sich, ob sie die auf ein Stipendium für eine Fortbildungsrotation in Spanien angewandte Quellensteuer für Nichtansässige (IRNR) zurückfordern könne. Die DGT entschied, dass das Stipendium nicht steuerbefreit ist, da sein Zweck der Ausbildung und nicht der Forschung dient, und eine Befreiung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ebenfalls nicht greift.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Stipendien für rein fortbildungsorientierte Zwecke nicht unter die Steuerbefreiungen für Forschungsstipendien fallen und somit der Quellensteuer unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt