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V2547-24 ·11. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeit bei Anwendung des Sonderregimes möglich

Ein Steuerpflichtiger, der das Sonderregime des Startup-Gesetzes nutzt, fragt an, ob die Steuerbefreiung für Einkünfte aus im Ausland ausgeübten Tätigkeiten in Anspruch genommen werden kann. Die DGT stellt fest, dass diese Befreiung aufgrund der spezifischen Vorschriften dieses Sonderregimes nicht anwendbar ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerlichen Vorteile für Personen im Startup-Sonderregime ein, da die Befreiung für Auslandstätigkeiten ausgeschlossen ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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