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V2540-25 ·18. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verbesserungs- oder Erweiterungsarbeiten erhöhen den Anschaffungswert, Reparaturen hingegen nicht

Der Steuerpflichtige fragt an, ob energetische Sanierungsmaßnahmen an seiner Immobilie zum Anschaffungswert hinzugerechnet werden können, um den Veräußerungsgewinn zu berechnen. Die DGT stellt klar, dass nur Arbeiten, die als Verbesserung oder Erweiterung eingestuft werden, berücksichtigt werden; Reparatur- und Instandhaltungskosten sind ausgeschlossen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen wertsteigernden Investitionen und bloßen Erhaltungsaufwendungen bei der Berechnung der steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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