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V2519-24 ·10. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Aufhebung einer marokkanischen Tochtergesellschaft: Wertminderung von Forderungen und negative Einkünfte bei der Liquidation

Zwei spanische Gesellschafter (A mit 22,5 % und B mit 45 %) einer aufgelösten marokkanischen Tochtergesellschaft fragen nach der Abziehbarkeit von Wertminderungen bei konzerninternen Forderungen sowie nach der steuerlichen Behandlung des Einkommens bei der Auflösung der Tochtergesellschaft. Die DGT unterscheidet: A kann die Wertminderung abziehen, sofern eine der Voraussetzungen des Art. 13.1 LIS erfüllt ist; B kann sie als verbundene Unternehmen (>= 25 %) nur dann abziehen, wenn das Unternehmen X in einem Insolvenzverfahren mit Liquidationsphase ist. Die Auflösung verpflichtet beide dazu, die Differenz zwischen dem erhaltenen Marktwert und dem steuerlichen Wert der annullierten Beteiligung in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Art. 17.8 LIS), wobei negative Einkünfte um die in den vorangegangenen zehn Jahren erhaltenen Dividenden gemindert werden können (Art. 21.8 LIS).

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Wertminderungen bei konzerninternen Forderungen hängt entscheidend von der Beteiligungshöhe und dem Status des Schuldners (Insolvenzverfahren) ab. Zudem führt die Liquidation einer ausländischen Tochtergesellschaft zu steuerpflichtigen Differenzen zwischen Marktwert und Buchwert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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