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V2516-15 ·5. August 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerlicher Wohnsitz in Spanien durch Aufenthalt von mehr als 183 Tagen bestimmt, ohne Anwendung von Abkommen mit der Isle of Man

Ein in der Isle of Man ansässiger britischer Staatsbürger verbrachte aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme, die eine Reise verhinderten, mehr als 183 Tage in Spanien. Die DGT stellt klar, dass mangels eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Isle of Man das nationale Recht Anwendung findet und der Steuerpflichtige somit als in Spanien steueransässig gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht die strikte Anwendung der nationalen Steuergesetzgebung bei fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen, was zu einer unumgänglichen Steuerpflicht in Spanien für Personen führt, die die 183-Tage-Regel überschreiten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-08-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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