Zum Inhalt springen
V2499-23 ·18. September 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Anwendung der Befreiung nach Art. 7 p) LIRPF setzt voraus, dass der Arbeitnehmer in Spanien steueransässig ist

Es wird geprüft, ob Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Entsendung (Secondment) bei der ESMA tätig sind, die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung dieser Befreiung davon abhängt, dass der Arbeitnehmer in Spanien steueransässig ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Entsendungen an EU-Behörden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-09-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt