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V2490-24 ·9. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Selbstständige mit PKW: Vorsteuerabzug bei 50 % Vermutung; im IRPF keine Teilzuordnung außer in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen

Ein Selbstständiger, der bereits ein privates Fahrzeug besitzt und ein zweites ausschließlich für berufliche Zwecke erwerben möchte, erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit von Umsatzsteuer (IVA) und der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT stellt klar, dass bei der Umsatzsteuer für PKW eine berufliche Nutzung von 50 % vermutet wird (Art. 95.Tres.2ª Ley 37/1992), sofern kein anderer Grad nachgewiesen wird oder es sich um Fahrzeuge mit einer 100 %igen Vermutung aus der abschließenden Liste handelt. Im Bereich der Einkommensteuer schließt Art. 22.4 RIRPF die teilweise berufliche Nutzung von PKW aus denselben Ausnahmen aus, weshalb die Kosten für PKW im Regelfall nicht abzugsfähig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit von PKW-Kosten für Selbstständige ein, da im IRPF eine strikte Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung gilt, während die Umsatzsteuer eine pauschale 50 %-Regelung vorsieht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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