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V2482-14 ·23. September 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Quellensteuerabzug bei Zinszahlungen an in Belgien ansässige Personen bei Befreiung durch Doppelbesteuerungsabkommen oder nationales Recht

Eine spanische Gesellschaft erkundigt sich nach der Besteuerung von Zinsen, die an Kreditgeber mit Wohnsitz in Belgien gezahlt werden. Die DGT stellt klar, dass diese Zinsen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerbefreit sein können. In diesem Fall ist kein Quellensteuerabzug vorzunehmen, es besteht jedoch die Pflicht zur Abgabe einer Negativbescheinigung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen bei Zinszahlungen und betont die formale Pflicht zur Abgabe einer Negativmeldung, auch wenn keine Steuer einbehalten wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-09-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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