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V2479-24 ·9. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abfindung aus globalem Vergleich nach ERE: 30 %-Minderung nach Art. 18.2 LIRPF nicht anwendbar, da Anspruch ex novo mit Vergleich entsteht

Eine Arbeitnehmerin erhielt eine zusätzliche Zahlung, eine sogenannte „Abfindung aus globalem Vergleich“, aufgrund einer durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 2022 genehmigten Vergleichsvereinbarung infolge eines ERE aus dem Jahr 2019. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass die 30 %-Minderung gemäß Art. 18.2 LIRPF nicht anwendbar ist, da der Anspruch auf diese Zahlung mit der Vergleichsvereinbarung ex novo entsteht und kein Zeitraum von mehr als zwei Jahren für die Entstehung des Anspruchs festgestellt werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung der Steuerermäßigung für Abfindungen ein, wenn diese aus neuen Vergleichsvereinbarungen resultieren, die nicht unmittelbar auf einen älteren Entlassungsgrund zurückzuführen sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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