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V2479-20 ·21. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Ausländisches Unternehmen ohne Betriebsstätte in Spanien unter Umständen nicht zur IRPF-Quellensteuer verpflichtet

Ein Anwalt erkundigte sich, ob ein polnisches Unternehmen bei der Zahlung für professionelle Dienstleistungen in Spanien IRPF-Quellensteuer abführen muss. Die DGT stellt klar, dass ein nicht ansässiges Unternehmen nur dann zur Quellensteuer verpflichtet ist, wenn es über eine Betriebsstätte verfügt oder wenn die Erträge gemäß Artikel 24.2 des konsolidierten Textes des IRNR-Gesetzes als abzugsfähige Betriebsausgaben gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Quellensteuerpflicht bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und betont die Bedeutung der Betriebsstätte sowie der steuerlichen Abzugsfähigkeit für die Steuerpflicht des Auftraggebers.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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