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V2477-14 ·23. September 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Pflicht zur Quellensteuer einbehaltung hängt von der steuerlichen Ansässigkeit entsandter Arbeitnehmer ab

Ein Unternehmer erkundigt sich, ob er bei seinen nach Rumänien entsandten Arbeitnehmern Einkommensteuer (IRPF) einbehalten muss. Die DGT stellt klar, dass die Verpflichtung zur Quellensteuer davon abhängt, ob die Arbeitnehmer ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien behalten oder zu nicht ansässigen Personen werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Entsendungen wird maßgeblich durch den Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes bestimmt, was Auswirkungen auf die Lohnsteuerabzugspflicht des Arbeitgebers hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-09-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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