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V2459-24 ·5. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf von Konzerttickets durch Privatpersonen führt zu Veräußerungsgewinn in der Sparer-Einkunftsart

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger, der Konzerttickets für London erworben hat und diese nun über eine US-amerikanische Plattform mit Gewinn verkaufen möchte, wird durch die DGT steuerlich behandelt. Da der Verkauf im privaten Rahmen und nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt, handelt es sich gemäß Art. 33 LIRPF um einen Veräußerungsgewinn. Der Gewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungs- und dem Anschaffungswert (zzgl. anfallender Kosten) und wird der Sparer-Einkunftsart zugerechnet. Gemäß dem OECD-Musterabkommen (Art. 13.5) steht das ausschließliche Besteuerungsrecht Spanien als Ansässigkeitsstaat des Veräußerers zu.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der gewerbliche Charakter fehlt und private Ticketverkäufe als Veräußerungsgewinne in der Sparer-Einkunftsart zu versteuern sind, wobei das Besteuerungsrecht nach dem OECD-Musterabkommen beim Wohnsitzstaat liegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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