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V2391-25 ·9. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie nicht der Hauptwohnsitz ist oder es in den letzten zwei Jahren war

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine Immobilie, die nach dem Auszug vermietet wurde, als Hauptwohnsitz für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Reinvestition gelten kann. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, da der Steuerpflichtige weder aktuell dort wohnt noch in den zwei Jahren vor dem Verkauf dort ansässig war.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei der Reinvestition von Veräußerungsgewinnen ein, indem sie die strikte Einhaltung der Kriterien des Hauptwohnsitzes und der zeitlichen Kontinuität betont.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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