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V2387-20 ·13. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei Auslandsarbeit setzt nichtansässiges Unternehmen oder Betriebsstätte voraus

Ein von einem spanischen Unternehmen in die USA entsandter Arbeitnehmer fragt nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten. Die DGT stellt klar, dass diese Befreiung nur gilt, wenn die Arbeit für eine nicht ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland geleistet wird und das betreffende Land kein Steueroasenstatus aufweist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Entsendungen und betont die Notwendigkeit einer steuerlichen Verbindung zur ausländischen Betriebsstätte.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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