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V2353-20 ·9. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Übertragung von Anteilen einer US-LLC in Spanien steuerfrei, sofern kein Immobilienbezug besteht

Eine US-Gesellschaft erkundigt sich, ob der Tausch von Anteilen ihrer LLC gegen Anteile einer irischen Gesellschaft in Spanien eine Steuerpflicht auslöst und ob die Verlegung des Sitzes der LLC nach Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass der Tauschvorgang gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA in Spanien nicht steuerbar ist und die Migration der Gesellschaft keine steuerpflichtigen Einkünfte generiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Anteilstauschen und Sitzverlegungen bei US-LLCs im Kontext des Doppelbesteuerungsabkommens und stellt sicher, dass rein anteilsbasierte Transaktionen ohne Immobilienbezug in Spanien nicht der Steuerpflicht unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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