Zum Inhalt springen
V2307-20 ·7. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für den Zugang zum Sonderbesteuerungsregime gemäß Art. 93 LIRPF

Ein in Spanien ansässiger venezolanischer Staatsbürger erkundigt sich nach der Möglichkeit, nach Erhalt eines Arbeitsangebots das Sonderbesteuerungsregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt klar, dass für den Zugang Voraussetzungen wie der vorherige Nichtansässigkeitsstatus, ein Kausalzusammenhang zwischen der Entsendung und dem Arbeitsvertrag sowie das Fehlen von Einkünften aus einer Betriebsstätte erfüllt sein müssen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die strengen Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderbesteuerungsregimes für entsandte Arbeitnehmer in Spanien.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt