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V2295-24 ·31. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gastronomiebetrieb: Vorsteuerabzug bei Lebensmitteln und Getränken aus dem Supermarkt bei regelmäßiger Dienstleistungserbringung zulässig

Ein Unternehmen, das Speisen und Getränke bereitstellt, erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus Einkäufen von Lebensmitteln und Getränken in Supermärkten. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass der Art. 96.Uno.3 LIVA den Vorsteuerabzug für den Erwerb von Lebensmitteln und Getränken zwar grundsätzlich ausschließt, die Ausnahmen nach Art. 96.Dos.2 und 3 jedoch den Abzug erlauben, wenn die Güter durch einen im entsprechenden Gewerbe stehenden Unternehmer verarbeitet und gegen Entgelt abgegeben werden, wie es bei einem Gastronomie- oder Restaurationsbetrieb der Fall ist.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Gastgewerbe können die im Supermarkt gezahlte Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und Getränke als Vorsteuer geltend machen, sofern diese für die regelmäßige Erbringung ihrer Dienstleistungen (Verarbeitung und Weiterverkauf) verwendet werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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