Zum Inhalt springen
V2257-24 ·22. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schwedische Führungskraft bei spanischer Beratung: Option auf Beckham-Regime nach Art. 93 LIRPF möglich

Ein schwedischer Staatsangehöriger mit steuerlichem Wohnsitz in Schweden im Jahr 2023 tritt eine Stelle als Global Commercial Director bei einem in Madrid ansässigen Beratungsunternehmen an. Es stellt sich die Frage, ob er das Sonderregime nach Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT bestätigt, dass er dieses Regime wählen kann, sofern er infolge des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2024 seinen steuerlichen Wohnsitz nach Spanien verlegt, in den vorangegangenen fünf Steuerperioden nicht in Spanien ansässig war und keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Spanien erzielt.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit des Beckham-Regimes für ausländische Führungskräfte, die nach Spanien entsandt werden, sofern die spezifischen Voraussetzungen der Nicht-Ansässigkeit in den Vorjahren und die Abwesenheit einer Betriebsstätte erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt