Zum Inhalt springen
V2211-24 ·15. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erstattung von F&E-Abzügen (Art. 39.2 LIS) trotz negativer Bemessungsgrundlage bei Vorliegen der Mindeststeuer (Art. 30 bis LIS) möglich

Ein Unternehmen mit einem Umsatz von über 20 Millionen Euro beabsichtigte, F&E-Abzüge aus den Jahren 2021 und 2022 in der Steuererklärung 2023 zu monetarisieren, obwohl noch negative Bemessungsgrundlagen zur Verrechnung ausstanden. Die DGT bestätigt, dass das Unternehmen die Erstattung des Abzugs gemäß Art. 39.2 LIS beantragen kann, sofern die Mindeststeuer gemäß Art. 30 bis LIS ermittelt wurde, ungeachtet der bestehenden negativen Bemessungsgrundlage.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Anwendbarkeit der Erstattungsregelung für F&E-Abzüge in Verbindung mit der neuen Mindeststeuerregelung, was Planungssicherheit für Unternehmen mit Verlustvorträgen bietet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt