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V2200-24 ·14. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rentner mit INSS- und französischer Rente unter 1.500 Euro von IRPF-Erklärungspflicht befreit

Ein in Spanien ansässiger Rentner bezieht eine INSS-Rente von etwa 18.000 Euro sowie eine zweite Rente aus Frankreich zwischen 500 und 600 Euro pro Jahr. Die DGT entschied, dass aufgrund der ausländischen Rente von weniger als 1.500 Euro die Ausschlussgrenze für die Erklärungspflicht auf 22.000 Euro steigt. Da dieser Betrag nicht überschritten wird, besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (IRPF).

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der Steuerpflicht für Rentner mit geringfügigen ausländischen Rentenbezügen in Spanien.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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