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V2139-21 ·23. Juli 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Stellplätzen unterliegt der MwSt. von 21 %; Mieteinnahmen aus Wohnraum gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Eine natürliche Person erkundigt sich nach der Besteuerung von MwSt. und Einkommensteuer (IRPF) bei der Vermietung eines Stellplatzes oder einer Wohnung. Die DGT stellt fest, dass die Vermietung eines Stellplatzes der MwSt. in Höhe von 21 % unterliegt und die Einnahmen – sofern es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt – in der Einkommensteuer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Stellplatzvermietungen, die im Gegensatz zur Wohnungsvermietung der Umsatzsteuer unterliegen und eine klare Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfordern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-07-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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