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V2133-24 ·2. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Immobilienspende einer Gesellschaft an eine indirekt beteiligte Stiftung: Keine Steuerbefreiung nach Art. 23 Ley 49/2002

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die vollständig von einer anderen Gesellschaft gehalten wird, welche wiederum einer Stiftung angehört, beabsichtigt, eine Immobilie an diese Stiftung zu spenden und dabei die Steuerbefreiung gemäß Art. 23 des Gesetzes 49/2002 in Anspruch zu nehmen. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass es sich bei dem Vorgang nicht um eine reine und unwiderrufliche Schenkung handelt, sondern um eine Ausschüttung von Eigenmitteln der Gesellschaft an ihren letztendlichen Gesellschafter (die Stiftung). Daher finden weder die Befreiung nach Art. 23 noch der Abzug nach Art. 20 des Gesetzes 49/2002 Anwendung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung steuerlicher Vergünstigungen für Zuwendungen ein, wenn die Transaktion als wirtschaftliche Ausschüttung an den wirtschaftlich Berechtigten statt als echte Schenkung eingestuft wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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