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V2112-18 ·17. Juli 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

GEBI-Abgabe als abzugsfähiger Aufwand bei der IRNR-Bemessungsgrundlage für Einkünfte oder Veräußerungsgewinne

Eine Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar erkundigt sich, ob die gezahlte Sondersteuer auf Immobilien (GEBI) im Falle eines Immobilienverkaufs von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer für Nichtansässige (IRNR) abgezogen werden kann. Die DGT bestätigt, dass die Abgabe sowohl bei Einkünften als auch bei Veräußerungsgewinnen abzugsfähig ist, sofern der Anspruch nicht verjährt ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Abzugsfähigkeit der GEBI-Abgabe als Betriebsausgabe oder Aufwand zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens bei Immobilienverkäufen durch Nichtansässige.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-07-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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