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V2095-24 ·26. September 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Umzug nach Spanien als Stiftungsrat und Geschäftsführer ermöglicht Beckham-Regelung trotz Tätigkeit als Verwalter ausländischer Gruppen

Ein in Großbritannien ansässiger spanischer Staatsangehöriger, der Alleingesellschafter und Verwalter einer luxemburgischen Unternehmensgruppe ist, plant den Umzug nach Spanien, um als Stiftungsrat, Präsident und Geschäftsführer einer spanischen Stiftung tätig zu werden. Die DGT bestätigt, dass dieser Umzug den Zugang zum Sonderregime nach Art. 93 LIRPF ermöglicht und dass die Beibehaltung oder Erlangung der Funktion als Verwalter ausländischer Gesellschaften kein Hindernis darstellt und kein Ausschlusskriterium für dieses Regime ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Hohe Relevanz für hochqualifizierte Fachkräfte und Expatriates, die internationale Managementfunktionen mit einer steuerbegünstigten Ansässigkeit in Spanien vereinbaren möchten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-09-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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