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V2094-17 ·4. August 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Spanien darf Leistungen eines privaten Rentenplans an in Thailand ansässige Personen besteuern und Quellensteuer einbehalten

Ein spanisches Finanzinstitut erkundigt sich, ob bei der Auszahlung von Leistungen aus einem privaten Rentenplan an einen in Thailand ansässigen Begünstigten Steuern einzubehalten sind. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte im Doppelbesteuerungsabkommen nicht spezifisch geregelt sind. Daher ist Spanien befugt, diese Einkünfte zu besteuern, und muss den entsprechenden Quellensteuerabzug vornehmen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerhoheit Spaniens bei Rentenzahlungen an Personen in Drittstaaten, sofern keine explizite Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-08-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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