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V2078-21 ·12. Juli 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten setzt nichtansässige Empfängereinheit voraus

Ein Steuerpflichtiger, der nach einer Tätigkeit in Deutschland im Jahr 2021 seinen Wohnsitz nach Spanien verlegt, erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Arbeitseinkünfte. Die DGT stellt klar, dass Deutschland diese Einkünfte besteuern kann und die Befreiung in Spanien nur unter Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen gewährt wird, insbesondere im Hinblick auf die Empfängereinheit der erbrachten Leistungen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die strengen Anforderungen an die steuerliche Befreiung von Auslandseinkünften, insbesondere die Notwendigkeit, dass der Arbeitgeber oder die empfangende Stelle im Ausland ansässig sein muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-07-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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