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V2057-15 ·1. Juli 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerlicher Wohnsitz in Spanien bleibt bestehen, wenn kein Wohnsitz im Ausland nachgewiesen wird

Ein pensionierter ehemaliger Beamter, der nach Kolumbien gezogen ist, fragt, ob er der Einkommensteuer (IRPF) oder der Steuer für Nichtansässige unterliegt. Die DGT stellt klar, dass er weiterhin in Spanien steuerpflichtig bleibt, solange sein steuerlicher Wohnsitz im Ausland nicht nachgewiesen wird, da seine Abwesenheiten als sporadisch gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht die strenge Nachweispflicht für den steuerlichen Wohnsitz im Ausland, um die unbeschränkte Steuerpflicht in Spanien zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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