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V2056-21 ·8. Juli 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen: Umsatzsteuerbefreiung und Kompatibilität mit dem Sonderregime für die Landwirtschaft

Eine landwirtschaftliche Gütergemeinschaft erkundigt sich, ob die Verpachtung eines Teils ihres landwirtschaftlichen Grundstücks der Umsatzsteuer unterliegt und ob dies mit ihrem Sonderregime vereinbar ist. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion von der Umsatzsteuer befreit ist und die Verpachtungstätigkeit einen differenzierten Sektor darstellt, der die Beibehaltung des Sonderregimes für die Landwirtschaft nicht verhindert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Umsatzsteuerbefreiung für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und stellt klar, dass diese Tätigkeit als separater Wirtschaftszweig gilt, wodurch die Anwendung des Sonderregimes für die Landwirtschaft weiterhin möglich bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-07-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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