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V2053-14 ·28. Juli 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Besteuerung eines in Frankreich ansässigen Selbstständigen hängt von der steuerlichen Ansässigkeit und einer Betriebsstätte in Spanien ab

Eine in Frankreich ansässige selbstständige Arbeitnehmerin mit Einkünften aus spanischen Unternehmen erkundigt sich nach ihrer Steuerpflicht in Spanien. Die DGT erläutert, dass sie bei Wohnsitz in Frankreich und ohne Betriebsstätte in Spanien nur in Frankreich steuerpflichtig ist; verfügt sie über eine Betriebsstätte, unterliegt sie in Spanien der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR).

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Abgrenzung der Besteuerungsrechte zwischen Spanien und Frankreich für grenzüberschreitend tätige Selbstständige gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-07-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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