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V2047-24 ·25. September 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mehrjährige Anreizpläne auf Eigenkapitalbasis mit Barausgleich: Abzugsfähigkeit im Körperschaftsteuerrecht erst bei Fälligkeit

Eine Tochtergesellschaft erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit im Körperschaftsteuerrecht (IS) von Aufwendungen für einen mehrjährigen Anreizplan für einen Arbeitnehmer. Der Plan basiert auf dem Wert der Aktien der Muttergesellschaft und wird in bar abgerechnet; die Verbuchung erfolgt gemäß NRV 17 des PGC. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass die Aufwendungen nicht im Zeitraum der buchhalterischen Erfassung abzugsfähig sind (Art. 14.3.e LIS), sondern erst in dem Zeitraum, in dem die Vergütung für den Arbeitnehmer fällig wird (Art. 14.5 LIS). Im vorliegenden Fall fallen beide Zeitpunkte auf das Jahr 2022.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der steuerliche Abzug von Aufwendungen für variable Vergütungen nicht dem Zeitpunkt der buchhalterischen Rückstellung folgt, sondern dem Zeitpunkt der rechtlichen Fälligkeit der Forderung des Arbeitnehmers.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-09-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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