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V2046-21 ·8. Juli 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Aufenthaltstage in Spanien während des Ausnahmezustands werden für die steuerliche Ansässigkeit berücksichtigt

Der Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die aufgrund des COVID-19-Ausnahmezustands in Spanien verbrachten Tage bei der Bestimmung seiner steuerlichen Ansässigkeit zählen. Die DGT stellt klar, dass die Ansässigkeit nach den Kriterien des Artikels 9 LIRPF bestimmt wird, ungeachtet der außergewöhnlichen Situation.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass außergewöhnliche Umstände wie ein Ausnahmezustand die gesetzlichen Kriterien zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit nicht außer Kraft setzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-07-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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