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V1981-25 ·20. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie in den zwei Vorjahren nicht als Hauptwohnsitz diente

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob er die Steuerbefreiung bei Reinvestition beanspruchen kann, wenn er eine Immobilie verkauft, die bis 2008 sein Hauptwohnsitz war, und 2025 eine neue erwirbt. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die verkaufte Immobilie weder zum Zeitpunkt des Verkaufs noch in den zwei vorangegangenen Jahren die Voraussetzung eines Hauptwohnsitzes erfüllte.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei der Reinvestition von Veräußerungsgewinnen ein, da die strikte Einhaltung der Frist der Nutzung als Hauptwohnsitz zwingend erforderlich ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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