Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie in den zwei Vorjahren nicht als Hauptwohnsitz diente
Ficha tecnica
Resumen
Ein Steuerpflichtiger fragt, ob er die Steuerbefreiung bei Reinvestition beanspruchen kann, wenn er eine Immobilie verkauft, die bis 2008 sein Hauptwohnsitz war, und 2025 eine neue erwirbt. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die verkaufte Immobilie weder zum Zeitpunkt des Verkaufs noch in den zwei vorangegangenen Jahren die Voraussetzung eines Hauptwohnsitzes erfüllte.
En 5 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei der Reinvestition von Veräußerungsgewinnen ein, da die strikte Einhaltung der Frist der Nutzung als Hauptwohnsitz zwingend erforderlich ist.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.