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V1961-25 ·16. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Bei als Finanzierungsleasing eingestuften Lease-Back-Geschäften entstehen keine steuerlichen Erträge und die Abschreibung des Vermögenswerts bleibt unberührt

Die Anfrage betrifft die steuerliche Behandlung eines Verkaufs mit anschließender Rückmietung (Lease-Back) im Rahmen eines Finanzierungsleasings. Die DGT stellt klar, dass bei einer als Finanzierungsmethode eingestuften Transaktion weder steuerpflichtige Erträge entstehen noch die Abschreibung des Vermögenswerts verändert wird; es ist die entsprechende buchhalterische Behandlung anzuwenden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Lease-Back-Transaktionen, die primär der Finanzierung dienen, steuerlich neutral sind und die bilanzielle Behandlung der Abschreibung nicht beeinflussen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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