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V1951-16 ·6. Mai 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Besteuerung von Aktiengewinnen aus Belarus in Spanien unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens

Eine in Spanien ansässige Person erkundigt sich nach der Steuerpflicht in Spanien für den Verkauf von Aktien in Belarus. Die DGT stellt klar, dass aufgrund des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien das Welteinkommensprinzip gilt. Gemäß dem deutsch-sowjetischen Doppelbesteuerungsabkommen liegt das Besteuerungsrecht für diese Gewinne bei Spanien, sofern keine spezifischen Ausnahmen vorliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des Welteinkommensprinzips für in Spanien ansässige Personen und die Vorrangstellung des Doppelbesteuerungsabkommens bei der Zuweisung von Besteuerungsrechten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-05-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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