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V1873-25 ·14. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütungen eines Gesellschafters für Leistungen außerhalb der Organstellung sind als Arbeitsentgelt zu versteuern

Es wird geklärt, wie Zahlungen an eine Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin für erbrachte Leistungen für ihre Gesellschaft zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass Zahlungen für die Organstellung als Arbeitsentgelt gelten, während auch Leistungen außerhalb dieser Funktion als Arbeitsentgelt einzustufen sind, da sie die Anforderungen an eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit nicht erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer, die über die reine Organstellung hinausgehen, und schließt eine Einstufung als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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