Vergütungen eines Gesellschafters für Leistungen außerhalb der Organstellung sind als Arbeitsentgelt zu versteuern
Ficha tecnica
Resumen
Es wird geklärt, wie Zahlungen an eine Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin für erbrachte Leistungen für ihre Gesellschaft zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass Zahlungen für die Organstellung als Arbeitsentgelt gelten, während auch Leistungen außerhalb dieser Funktion als Arbeitsentgelt einzustufen sind, da sie die Anforderungen an eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit nicht erfüllen.
En 6 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer, die über die reine Organstellung hinausgehen, und schließt eine Einstufung als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit aus.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.