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V1840-15 ·11. Juni 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Quellensteuer in Kolumbien bei Kartografie-Transfer ohne Betriebsstätte

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob bei der Übertragung des Eigentums an einer digitalen Kartografie Quellensteuern in Kolumbien anfallen. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte aufgrund des fehlenden Betriebsstättenstatus in Kolumbien gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in Spanien steuerpflichtig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können durch die korrekte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens die Quellensteuerbelastung in Drittstaaten vermeiden, sofern keine Betriebsstätte vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-06-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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