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V1837-25 ·13. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abfindung durch gegenseitiges Einvernehmen: Keine Steuerbefreiung und kein Anspruch auf Reduzierung bei Zahlung über mehrere Jahre

Eine Arbeitnehmerin fragt an, ob die monatlichen Abfindungszahlungen aus einem Programm für betriebsbedingte Kündigungen (gegenseitiges Einvernehmen) als unregelmäßiges Einkommen zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass keine Steuerbefreiung besteht, da es sich nicht um eine Kündigung handelt, und dass der 30-prozentige Abzug nicht gewährt werden kann, da die Zahlungen nicht einem einzigen Veranlagungszeitraum zugeordnet werden können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerlichen Vorteile bei Abfindungszahlungen ein, die über mehrere Jahre verteilt geleistet werden, und stellt klar, dass nur echte Kündigungen unter die Befreiung fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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