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V1828-24 ·1. August 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlust durch Kryptowährungsbetrug bei der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig, sofern rechtlich nachgewiesen

Ein Steuerpflichtiger, der Opfer eines Kryptowährungs-Cyberbetrugs in Höhe von 9.044,86 Euro wurde, fragt nach der steuerlichen Absetzbarkeit des Verlusts. Die DGT stellt fest, dass der Betrag unter die Definition des Vermögensverlusts gemäß Art. 33.1 LIRPF fällt, warnt jedoch, dass dieser nur abzugsfähig ist, wenn er gemäß Art. 33.5.a nachgewiesen wird. Da der Verlust nicht aus der Veräußerung von Vermögenswerten resultiert, wird er der allgemeinen Bemessungsgrundlage und nicht der Spar-Bemessungsgrundlage zugerechnet.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Steuerpflichtige können Verluste aus Krypto-Betrug steuerlich geltend machen, müssen jedoch eine gerichtsfeste Beweisführung vorlegen, um die Anerkennung in der allgemeinen Bemessungsgrundlage sicherzustellen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-08-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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