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V1825-24 ·31. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

V1825-24: IRNR – UK LLP als ERAR eingestuft; Zinszahlungen nach Singapur mit 5 % gemäß DBA ES-Singapur; Befreiungen nach Art. 11.3.f) und g) nicht anwendbar

Eine singapurische Einheit, die sich zu 100 % im Besitz des singapurischen Finanzministeriums befindet, hält 100 % einer UK LLP. Die DGT stuft die UK LLP als eine Einheit mit Einkommenszuweisung (ERAR) ein, was eine Ansässigkeit im Sinne des DBA ES-UK sowie nach Art. 4.4 dieses Abkommens ausschließt. Das DBA ES-Singapur findet auf die singapurische anfragende Einheit Anwendung, wobei in Spanien ein maximaler Quellensteuerabzug von 5 % auf gezahlte Zinsen durch inländische Schuldner zulässig ist, sofern die Befreiungen nach Art. 11.3 nicht greifen, welche die DGT als nicht nachgewiesen ansieht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung der UK LLP als ERAR verhindert die Anwendung des DBA ES-UK und führt zur Anwendung des DBA ES-Singapur, was den Quellensteuerabzug auf Zinszahlungen auf 5 % begrenzt, sofern die spezifischen Befreiungsbedingungen nicht erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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