Ein Stromverteiler mit einer Betriebsstätte auf den Kanaren stellt die Frage, ob seine Verteilungsleistungen von diesem Territorium aus der Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT analysiert die Ortsregeln: Die Lieferung von Strom als Warenlieferung richtet sich nach Art. 68.Seis LIVA (tatsächlicher Verbrauch oder Wiederverkäufer im Anwendungsbereich der Steuer). Der Verteilungsdienst oder der Netzzugang als Dienstleistung richtet sich nach den Art. 69 und 70 LIVA, unter Berücksichtigung von Art. 69.Dos.k), der diesen Dienst vom Anwendungsbereich ausschließt, wenn der Empfänger kein Unternehmer ist und sich außerhalb der Gemeinschaft befindet, es sei denn, er ist in den Kanaren, in Ceuta oder in Melilla ansässig. Die DGT unterscheidet, ob die Verteilung als eigenständige Leistung oder gemeinsam mit der Lieferung erbracht wird, und wendet die Doktrin der Einheitlichkeit der Leistung des EuGH an, wenn beide untrennbar miteinander verbunden sind.
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung bei der Trennung von Stromlieferung und Verteilungsdienstleistung, insbesondere hinsichtlich der Ortsregeln für nicht-unternehmerische Empfänger außerhalb der EU und der Anwendung der Einheitsleistung bei untrennbaren Vorgängen.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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