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V1820-20 ·8. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bei Tätigkeiten in Steueroasen möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Befreiung für im Ausland erzielte Arbeitseinkommen für Dienstleistungen im Libanon in Anspruch genommen werden kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da der Libanon als Steueroase eingestuft wird.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung eines Landes als Steueroase verhindert die Anwendung steuerlicher Vergünstigungen für im Ausland erbrachte Arbeitsleistungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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