Ein Gesellschafter übt das Amt des Geschäftsführers unentgeltlich aus, erbringt jedoch zusätzliche Dienstleistungen für die Gesellschaft, für die er eine Vergütung erhält. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der Unentgeltlichkeit des Amtes weder eine Quellensteuer noch eine Zurechnung für dieses Amt erfolgt. Die darüber hinausgehenden Dienstleistungen werden als wirtschaftliche Tätigkeit besteuert: Mit einem Quellensteuersatz von 15 %, sofern der Gesellschafter im RETA registriert ist und die Tätigkeit in der zweiten Sektion des IAE aufgeführt ist; andernfalls als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Quellensteuer gemäß den entsprechenden Tabellen. Die Vergütung muss zum marktüblichen Preis bewertet werden.
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
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Die Entscheidung klärt die steuerliche Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Organstellung und steuerpflichtigen Dienstleistungen, was die korrekte Anwendung der Quellensteuer und die Vermeidung von Fehlern bei der Einstufung von Einkunftsarten bei Gesellschafter-Geschäftsführern sicherstellt.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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