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V1761-15 ·3. Juni 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zahlung von Studiengebühren durch den Arbeitgeber unter Umständen keine Sachbezugsleistung bei Fortbildungszweck

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Übernahme von Studiengebühren für Arbeitnehmer als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) zu behandeln ist. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass dies grundsätzlich als Arbeitslohn gilt, es sei denn, es liegen spezifische Voraussetzungen zur beruflichen Fortbildung vor.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Bildungskosten hängt entscheidend davon ab, ob die Maßnahmen unmittelbar der beruflichen Qualifizierung dienen oder als privater Vorteil gewertet werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-06-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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