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V1758-21 ·4. Juni 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rückzahlung von Wohnungsbeträgen löst keinen Veräußerungsgewinn aus, Zinsen und Prozesskosten können jedoch steuerpflichtig sein

Ein Anfragender erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Rückzahlung von Geldern an einen Bauträger, den gesetzlichen Zinsen sowie den Gerichtskosten nach einem Urteil. Die DGT stellt klar, dass die Rückzahlung des Kapitals kein Einkommen darstellt, die Zinsen jedoch Veräußerungsgewinne sind und die Prozesskosten je nach Kostenerstattung steuerpflichtig sein können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Einordnung unterscheidet strikt zwischen der reinen Kapitalrückzahlung (nicht steuerpflichtig) und den darauf entfallenden Zinsen sowie Kostenersatz (potenziell steuerpflichtig als Veräußerungsgewinn oder Einkünfte aus beweglichem Kapital).

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-06-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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