Zum Inhalt springen
V1739-25 ·24. September 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schulden oder Hypotheken auf einer Immobilie können beim Erwerbswert nicht abgezogen werden

Ein Steuerpflichtiger fragt nach der Berechnung des Erwerbswerts einer bei einer Versteigerung erworbenen Immobilie, die mit einer Hypothek belastet war. Die DGT stellt klar, dass der Erwerbswert dem tatsächlich gezahlten Betrag zuzüglich der damit verbundenen Kosten und Steuern entspricht, wobei ein Abzug der Belastungen oder Schulden der Immobilie nicht zulässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Berechnung des Erwerbswerts für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ausschließlich auf den tatsächlichen Zahlungen und Nebenkosten basiert, ohne dass bestehende Lasten die Bemessungsgrundlage mindern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-09-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt